Die Entitätsregierung der Föderation Bosnien-Herzegowina hat einen Gesetzesentwurf über die Kontrolle und den eingeschränkten Tabakkonsum vorgelegt, der am 26. Mai im FBiH-Parlament geprüft werden soll.
Es handelt sich um ein Gesetz, welches ein vollständiges Verbot des Tabakkonsums in allen öffentlichen geschlossenen Einrichtungen, im öffentlichen Verkehr und PKWs mit Kindern impliziert. Ausnahmen bilden der Konsum von Kau- und Schnupftabak, nicht ausgenommen sind E-Zigaretten, Wasserpfeifen/Shishas und rauchlose Tabakprodukte.
Personen, die den Tabakkonsum in ihren Einrichtungen nicht verboten haben, bekommen eine Geldstrafe von bis zu 5.000 KM (ca. 2.500 Euro), Privatpersonen in Höhe von 100 KM (ca. 50 Euro).
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