Kroatien: Neuer Personalausweis wird fünf Jahre gültig sein

Das kroatische Parlament hat am Dienstag das Personalausweisgesetz geändert. Der neue Personalausweis wird die biometrischen Kennungen des Inhabers, d.h. das Gesichtsfoto und zwei Fingerabdrücke enthalten und wird für fünf Jahre gültig sein.

Für Personen, die 70 Jahre oder älter sind, wird der Personalausweis 40 Jahre gültig sein. Mit dem neuen Gesetz ist es auch möglich, dass beide Elternteile als gesetzliche VertreterInnen des Kindes einen Antrag stellen und den Personalausweis ihres Kindes übernehmen. Personen, die 16 Jahre alt sind und in Kroatien heiraten dürfen und in Kroatien angemeldet sind, sind verpflichtet einen Personalausweis zu besitzen.

Darüber hinaus werden die technischen Voraussetzungen auch für die Nutzung der elektronischen Funktionen der Karte auf anderen Geräten wie Smartphones und Tablets geschaffen. Die neuen ID-Ausweise bieten den BürgerInnen neue Möglichkeiten, die den Reisepass praktisch vollständig ersetzten werden und in allen Ländern verwendet werden dürfe, nicht nur in den EU-Mitgliedsstaaten.

Antonio Šećerović
Foto: Symbolfoto – Wikimedia

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