Mit der Verordnung zur Bewertung ausländischer Hochschulqualifikationen wurde erlassen, dass Diplome aus Drittländern nicht mehr automatisch anerkannt werden.
Von nun an wird nur noch das Niveau der erworbenen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen berücksichtigt, die durch eine bestimmte Qualifikation erworben wurden. Die Agentur für Wissenschaft und Hochschulbildung hat alle Befugnisse, den Wert solcher Diplome infrage zu stellen.
Wenn die Qualifikation nicht auf dem gleichen Niveau wie in Kroatien liegt, können InhaberInnen solcher Diplome nicht mit einem positiven Ergebnis der einfachen Anerkennung von Diplomen rechnen, sondern müssen den Unterschied ausgleichen.
Bei der Überprüfung wird die Agentur fünf Schlüsselelemente berücksichtigen: Bildungniveau, Arbeitsbelastung, Qualität, Profil und Lernergebnisse. Die neue Entscheidung gilt nur für zukünftige Diplome.
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