Ab dem 1. April ist es möglich, nach Kroatien mit einem negativen PCR- oder Antigentest, der nicht älter als 48 Stunden ist, einzureisen.
Vor einigen Tagen bestätigte diese Meldung der kroatische Innenminister Davor Božinović (HDZ), am Mittwochmorgen wird auch der CoV-Krisenstab die Einreiseregeln auch offiziell bestätigen.
Somit sind auch Schnell- und Gurgeltests aus Wien und anderen österreichischen Regionen bei Einreise nach Kroatien gültig. Auch ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung der CoV-Infektion aus den letzten sechs Monaten ermöglicht die Einreise nach Kroatien ohne 10-tägige Quarantäne.
Kroatien wird zu Ostern die Öffnungszeiten der Gastronomie nicht verkürzen, wie zuletzt spekuliert. Die Regel der maximalen Anzahl (25) von Personen im Innenraum bleibt in Kraft, das gilt auch für Kirchen. Indoorsport für Kinder und Erwachsene wird verboten, aber Fitnessstudios bleiben offen.
Im Landkreis Split-Dalmatien gilt in den nächsten 15 Tagen eine Maskenpflicht im Freien, wo sich viele Menschen versammeln (u. a. Märkte). Der Verkauf von alkoholischen Getränken ist im Zeitraum von 20 bis 6 Uhr verboten. Die Gastronomie darf nur draußen, in den Schanigärten, offen sein, von 6 bis 20 Uhr.
Verschärfte Regeln sollten auch im Landkreis Šibenik-Knin gelten, noch verhandelt man die Maßnahmen für die Hauptstadt Zagreb.
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