Kroatien: Bewegungsverbot zwischen Landkreisen

Die kroatische Regierung hat am Freitagnachmittag die neuen Corona-Maßnahmen offiziell vorgestellt. Die derzeitigen Maßnahmen der geschlossenen Gastronomie bleiben erhalten, zusätzlich gibt es ein Bewegungsverbot zwischen den Landkreisen sowie eine Versammlungsgrenze von zehn Personen.

Laut den neuen Maßnahmen dürfen sich nur zehn Personen aus maximal zwei Haushalten treffen. Ausnahmen sind der 24. und der 25. Dezember.

Zusätzlich wird es verboten, den Landkreis des eigenen Wohnorts bzw. ständigen Wohnsitzes zu verlassen. Das bedeutet, dass die Regierung den elektronischen Passierschein wieder einführt. Wie im ersten Lockdown werden die Passierscheine („e-Propusnica“) für Landkreise gelten, Ausnahme werden die Hauptstadt Zagreb und der Landkreis Zagreb sein, die eine Einheit bilden. Ausgenommen von den Passierscheinen sind: Verkehrspersonal, Pendler im Gesundheitswesen, Lieferanten, Versorgungsunternehmen, Gas- und Stromversorgung, Sicherheitsdienste, JournalistInnen, PatientInnen, ArbeiterInnen, Rettungsdienst und DiplomatInnen.

In den Kultureinrichtungen darf man pro sieben Quadratmeter einen Besucher haben. An Heiligabend und Weihnachten gelten in Kirchen die gleichen Regeln, egal wie groß die Innenräume sind. Vor den Kirchen sind Versammlungen von mehr als 25 Personen verboten. Es wird den Kirchen empfohlen, alle Messen vor 22 Uhr zu beenden. MitgliederInnen derselben Familie müssen keinen Abstand halten.

Die neuen Maßnahmen treten ab dem 21. Dezember in Kraft, die Regel mit den Passierscheinen ist vom 23. Dezember bis zum 8. Jänner 2021 gültig. Die elektronischen Passierscheine kann man per Mail, Anruf oder online beantragen:
propusnice@rdd.gov.hr
– +385 800 80 90
– https://epropusnice.gov.hr/

Antonio Šećerović
Foto: Zagreb | Facebook

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