Die slowenische Regierung hat am Donnerstag ihre Regeln für die Grenzübergänge während der CoV-Pandemie ergänzt. Mit der neuen Regel müssen PendlerInnen von nun an einen negativen CoV-Test vorlegen.
Diese Regel gilt auch für Reisende, die nach Slowenien kommen, um Gesundheitsdienste, Unterstützung für FamilienmitgliederInnen oder die Instandhaltung von Immobilien oder Grundstücken zu erhalten. Gleiches gilt auch für Reisende, die aus Bildungs- oder Forschungsgründen nach Slowenien reisen.
Für PendlerInnen gelten also die gleichen Regeln wie auch in Österreich. Personen, die ein Arbeitsverhältnis in einem der EU-Mitgliedsstaaten oder einem anderen Schengen-Land haben, dürfen nach Vorlage eines negativen CoV-Tests, der nicht älter als sieben Tage ist, nach Slowenien einreisen.
Die Einreise ohne CoV-Test ist weiterhin für DiplomatInnen, VertreterInnen ausländischer Sicherheits- und Justizbehörden, den Bundesheer, die Polizei und ähnliche Institutionen möglich.
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