Ein Österreicher ist zu 19 Tagen Haft verurteilt worden, nachdem ihn die Polizei an zwei aufeinanderfolgenden Tagen im Gebiet des Dubrovniker Küstenlandes wegen gefährlicher Fahrweise anhielt und er anschließend ein Fahrverbot missachtete, teilte die Polizei des Landkreises Dubrovnik-Neretva mit.
In der vergangenen Woche stoppte die Polizei nach einem Bürgerhinweis einen Pkw, der in Richtung Dubrovnik in Schlangenlinien fuhr und zeitweise auf der Gegenfahrbahn unterwegs war. Bei der Verkehrskontrolle stellte sich heraus, dass es sich um einen 59-jährigen Österreicher handelte. Ein Alkohol- und Drogentest fiel negativ aus.
Der Mann wurde aus dem Verkehr gezogen und erhielt eine Geldstrafe von 130 Euro wegen eines Vergehens, das Fahrer sanktioniert, die so müde, krank oder in einem psychophysischen Zustand sind, dass sie nicht in der Lage sind, sicher zu fahren. Zusätzlich wurde ihm eine 12-stündige Maßnahme des Fahrverbots für alle Fahrzeugkategorien auferlegt.
Festnahme nach Missachtung des Fahrverbots
Der Österreicher ignorierte die Anordnung jedoch und wurde am nächsten Tag erneut gestoppt – diesmal auf der Adriamagistrale bei der Ortschaft Banići. Auch hier fiel der Alkohol- und Drogentest negativ aus. Er wurde wegen gefährlicher Fahrweise und Missachtung der Auflage festgenommen und dem Amtsgericht in Dubrovnik vorgeführt.
Das Gericht folgte dem Strafantrag der Polizei und verhängte eine Haftstrafe von 19 Tagen. Der Mann wurde umgehend in das Gefängnis von Dubrovnik überstellt, wo er sich derzeit befindet.
Polizei betont verstärkte Verkehrssicherheitsmaßnahmen
„Die Polizeidienststelle Ston hat seit Jahresbeginn insgesamt 5.582 repressive Maßnahmen gegen Verkehrssünder ergriffen, davon 1.143 wegen unzulässigen Überholens. Der größte Teil – fast 90 Prozent – wurde auf den Zufahrtsstraßen zur Pelješac-Brücke durchgeführt“, so die Polizei.
Man bedankte sich bei aufmerksamen Bürgern für ihre Hinweise und rief andere Verkehrsteilnehmer dazu auf, Verstöße gegen die Verkehrsregeln unter der Nummer 192 oder über die App „Sicherheit und Vertrauen“ zu melden.


