Die slowenische Regierung hat beschlossen, die Ende Oktober eingeführten strengen Corona-Maßnahmen zu lockern. Von morgen, dem 15. Dezember, bis zum 23. Dezember werden die öffentlichen Verkehrsmittel teilweise wiederhergestellt und einige Dienstleistungen wieder aufgenommen.
Der öffentliche Verkehr wird vielen epidemiologischen Maßnahmen wiederhergestellt, da die Anzahl der Fahrgäste begrenzt sein wird. Autowaschanlagen, Blumengeschäfte, Reinigung und Kosmetikstudios öffnen wieder.
In Regionen mit geringer Corona-Inzidenz kommt es zur Lockerung der Maßnahmen: Osrednjeslovenska (Zentralslowenien, mit Ljubljana), Obalno-kraška (Küsten- und Karstgebiet), Goriška (Gorica-Gebiet) und Gorenjska (Oberkrain).
EinwohnerInnen dieser vier Regionen können außerhalb der Gemeinde, jedoch nicht außerhalb der regionalen Grenzen gehen, während für alle anderen Regionen die Restriktionen weiterhin gültig sind. Die Bewegungsfreiheit steht denjenigen zur Verfügung, die eine Contact-Tracing-App auf ihren Mobilgeräten benutzen. Mit dieser Entscheidung will man BürgerInnen ermutigen, so viel wie möglich die App zu benutzen.
In den vier genannten Regionen öffnen wieder Bekleidungs– und Schuhgeschäfte sowie Sportartikelgeschäfte. Die Ausgangsperre von 21 bis 6 Uhr bleibt aufrecht.
Auch die Grenzmaßnahmen bleiben gleich. Personen, die aus Ländern oder Regionen, die auf der ‚Roten Liste‘ stehen, nach Slowenien einreisen, müssen in zehntägige Quarantäne gehen. Bei einem negativen CoV-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist, muss man nicht in Quarantäne. Ausnahmen gelten auch für PendlerInnen, Transitpassagiere (12 Stunden) und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen reisen.
Antonio Šećerović
Foto: Ljubljana – Eugene Kuznetsov | Unsplash

