Das kroatische Justizministerium hat Änderungen des Ordnungswidrigkeitengesetzes angekündigt, die insbesondere Autofahrer betreffen werden, berichtete die HAK-Revija. Die wichtigste Neuerung ist die Abschaffung der Möglichkeit, zwei Drittel eines verhängten Bußgeldes zu zahlen, nachdem das Gericht eine Schuld festgestellt hat. Ziel dieser Maßnahme ist es, die Zahl der Gerichtsverfahren, die auf Einsprüche gegen Strafbefehle folgen, zu verringern.
Verkehrssünder und andere Personen, die eine Ordnungswidrigkeit begehen, behalten zwar weiterhin das Recht, Einspruch gegen einen obligatorischen Strafbefehl einzulegen. Wenn sie jedoch im Verfahren unterliegen, müssen sie künftig den vollen Betrag zahlen – ein nachträglicher Rabatt ist nicht mehr vorgesehen. Damit sollen Betroffene motiviert werden, die Strafe sofort nach Ausstellung des Strafbefehls zu begleichen, um so einen kostenintensiven Gerichtsprozess zu vermeiden.
Höhere Bußgelder vor Ort und durch Strafbefehl
Auch die maximale Geldstrafe, die durch einen obligatorischen Strafbefehl verhängt werden kann, soll von derzeit 663,61 Euro auf 1.000 Euro erhöht werden. Dadurch könnten künftig mehr Verstöße auf diesem Weg geahndet werden.
Zudem wird der Betrag erhöht, der direkt am Ort der Ordnungswidrigkeit eingezogen werden kann – von 265,45 Euro auf 380 Euro. Diese Änderung erweitert die Zahl der Verstöße, bei denen eine sofortige Geldstrafe möglich ist.
Verpflichtende elektronische Kommunikation für Institutionen und Unternehmen
Ein weiterer wichtiger Aspekt der Reform ist die Einführung der verpflichtenden elektronischen Kommunikation in Ordnungswidrigkeitsverfahren. Dazu verpflichtet werden staatliche Stellen, kommunale und regionale Behörden in ihrer Rolle als Kläger, die Staatsanwaltschaft, Rechtsanwälte, Sachverständige, Gerichtsdolmetscher sowie juristische Personen, die als Kläger auftreten. Auch die Mitteilungen des Gerichts an diese Beteiligten müssen künftig elektronisch übermittelt werden.
Private Personen, die nicht zur e-Kommunikation verpflichtet sind, können sich freiwillig dem System anschließen, sind dazu jedoch nicht verpflichtet. Falls sie sich nicht anschließen, bleibt für sie der bisherige Weg der Papierzustellung bestehen, berichtet Index.hr.
Das Einspruchsrecht gegen den Strafbefehl bleibt grundsätzlich bestehen. Mit den neuen gesetzlichen Maßnahmen will man jedoch die Effizienz des Ordnungswidrigkeitssystems steigern und die Gerichte entlasten.


